Aktuelle Informationen

Selbstevaluierung Tierschutz

(Quelle: BMGF, LK-Niederösterreich)
 


Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung Tierschutz

Im Mai 2004 wurde von allen vier im Nationalrat vertretenen Parteien gemeinsam ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz beschlossen, das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist. Zeitgleich wurden auch zehn Durchführungsverordnungen erlassen, wie insbesondere auch die 1. Tierhaltungsverordnung, die Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere regelt.

Bereits am 1. März 2005 wurde mit dem Projekt "Grundlagen zur Selbstevaluierung Tierschutz im Tiergesundheitsdienst 2005" begonnen.

Durch die Erarbeitung von Handbüchern, welche relevante Rechtstexte aufbereiten, und Checklisten zur Überprüfung der Haltungsvoraussetzungen in Betrieben, ist die Möglichkeit der Selbstevaluierung der Haltung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel geschaffen worden.

Die Handbücher und Checklisten bieten einerseits Tierhalterinnen und Tierhaltern eine anschauliche Darstellung und Kommentierung der für sie relevanten Gesetzesbestimmungen, sodass sie durch Selbstevaluierung Standortbestimmungen durchführen und von sich aus entsprechende Anpassungsmaßnahmen ergreifen können. Andererseits bereiten sie Amtstierärztinnen und -ärzten sowie Tierärztinnen und Tierärzten des Tiergesundheitsdienstes eine wesentliche Hilfestellung bei der Interpretation und Anwendung der Tierschutzbestimmungen.

Downloads:

Handbücher und Checklisten

Merkblatt und Meldeformular 10 %-TOLERANZREGELUNG

Wie Sie durch die 10 %-Toleranzregelung Ihre Tierhaltung wahren


Als 2005 das bundesweite Tierschutzgesetz und die erste Tierhaltungsverordnung in Kraft traten, waren viele Bestimmungen sofort einzuhalten, wie beispielsweise Vorgaben zur Besatzdichte oder andere Vorschriften, die ohne bauliche Maßnahmen umsetzbar waren. Für Stallungen, die bereits vor 2005 bestanden, wurden - wenn notwendig - Übergangsfristen bis 2012 für Rinder bzw. bis 2013 für Schweine eingeräumt.
Für einige dieser Bestimmungen gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 2020, nämlich dann, wenn vor 2005 die landesrechtlichen Tierschutzvorgaben eingehalten wurden.

10 %-Toleranzregelung

Um Betriebe, die bereits vor 2005 bestanden, vor teuren Umbaumaßnahmen zu bewahren, wenn nur geringfügig von den Tierschutzvorgaben abgewichen wird, gibt es eine Toleranzregelung für Rinder-, Schweine- bzw. Pferdehaltungsbetriebe: Sie dürfen von einigen in der ersten Tierhaltungsverordnung festgelegten Maßen und Werten um maximal zehn Prozent abweichen, wenn das Wohlbefinden der Tiere auch im Falle der Abweichung nicht eingeschränkt ist, EU-Vorgaben nicht unterschritten werden, der bauliche Anpassungsbedarf unverhältnismäßig ist und die Abweichung der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ablauf der Übergangsfristen gemeldet wird.


Diese Meldung an die Behörde sichert die Möglichkeit der Wahrung einer rechtskonformen Tierhaltung bei Abweichungen im Toleranzbereich. Für ab 2005 durchgeführte Neu- und Umbauten kann die 10 %-Toleranzregelung nicht in Anspruch genommen werden.

Merkblatt und Meldeformular

In Zusammenarbeit mit dem Amt der NÖ Landesregierung wurde ein Merkblatt zur 10 Prozent-Toleranzregelung inklusive Meldeformular erarbeitet. Auf dem Meldeformular sind sämtliche Bestimmungen, bei denen eine Anwendung der Toleranzregelung grundsätzlich möglich ist, angeführt. Das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abzugeben bzw. per Fax zu übermitteln.

Merkblatt und Meldeformular werden sowohl in den Bezirksbauernkammern als auch in den Bezirkshauptmannschaften aufgelegt bzw. durch LKV-Mitarbeiter verteilt oder können unter www.lk-noe.at heruntergeladen werden. Das Meldeformular kann extra ausgedruckt, oder am Ende des Merkblattes abgetrennt werden.

Sowohl im Merkblatt als auch im Meldeformular wird bei Rindern und Schweinen jeweils auf das entsprechende Kapitel im Handbuch "Selbstevaluierung Tierschutz" hingewiesen.

Selbstevaluierung Tierschutz

Seit 2006 stehen diese Checklisten und Handbücher zur einfachen Tierschutz- Selbstevaluierung zur Verfügung, um auf einfache Weise herausfi nden zu können, ob bzw. in welchen Bereichen und innerhalb welcher Fristen Handlungsbedarf für den Tierhalter besteht.

Alle Meldefristen auf einen Blick

Wenn mit Stichtag 1. Jänner 2005 die Bestimmungen der bis 31. Dezember 2004 gültigen niederösterreichischen Verordnung über den Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen nicht eingehalten wurden bzw. wenn alte und neue Vorschrift ident sind, gilt für

- Rinder: Meldung vor 1. Jänner 2012
- Schweine: Meldung vor 1. Jänner 2013


Wenn die damaligen Bestimmungen eingehalten wurden bzw. wenn Bereiche damals nicht geregelt waren, gilt für

- Rinder: Meldung vor 1. Jänner 2020
- Schweine: Meldung vor 1. Jänner 2020
- Pferde generell: Meldung vor 1. Jänner 2020

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Merkblatt und Meldeformular

 
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